Reisebedingungen
1. Anmeldung
Für deine Anmeldung fülle bitte das Anmeldeformular aus und schick es uns per Post oder Fax oder buche übers Internet auf unserer Webseite www.cicero.co.uk. Hiermit wird auch die Anzahlung in Höhe von £200 fällig. Der Betrag kann mit Kredit Karte oder Banküberweisung beglichen werden. Die Bankverbindung findest du auf dem Anmeldeformular.
2. Reiseunterlagen
Circa drei Wochen vor Reisebeginn senden wir dir die kompletten Reiseunterlagen. Dann wird auch der Rest des Kurspreises fällig.
3. Rücktritt durch den Kunden
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Reiserücktritt tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft wenn die Schule davon in Kenntnis gesetzt wird. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der folgenden Gliederung bezüglich des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: £75
ab dem 30.-15. Tag vor Reiseantritt: 30% des gesamten Kurspreises
ab dem 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45% des gesamten Kurspreises
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75% des gesamten Kurspreises
Falls dir dein Visum verweigert wird, werden wir dir deine Anzahlung zurückerstatten (eine Bearbeitungsgebühr von £50 wird davon abgezogen). Du musst uns außerdem das Original der Britischen Botschaft, das die Verweigerung bestätigt, spätestens eine Woche vor Kursbeginn zukommen lassen.
4. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dies organisatorisch nicht unmöglich ist. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Leistungen
Unsere Leistungen erfolgen auf Grund der Broschüre von 2008 für den betreffenden Kursort und die betreffende Kursart. Für nicht in Anspruch genommene, pauschal gebuchte Leistungen kann nur dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn dem Veranstalter durch die Nichtinanspruchnahme eine Kostenersparnis entsteht.
5. Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so solltest du vor Ort Abhilfe verlangen. Nach Eintreten des Mangels ist der Kursleiter oder unser Büro in Tunbridge Wells zu informieren, damit sofort geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Kommst du schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen dir Ansprüche in so weit nicht zu.
6. Verantwortung des Teilnehmers
Jeder Kursort fordert Regeln um die Sicherheit des Teilnehmers zu garantieren. Der Teilnehmer muss sich an die Regeln der Schule halten. Falls ein Teilnehmer die Regeln nicht befolgt, erhält er eine Abmahnung. Teilnehmer, die während des Kurses die Anordnung der Aufsichtspersonen weiterhin - trotz mehrfacher Ermahnungen - nicht befolgen, werden auf eigene Kosten nachhause geschickt. Sollte Letzteres eintreffen, bemühen wir uns darum, die Erziehungsberechtigten hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten die Schule vor Reisebeginn mit Adresse und Telefonnummer auszustatten.
7. Haftung des Veranstalters
Cicero Languages International, seine Angestellten, Vertreter und Gastfamilien haften für keinerlei Schaden, Verlust, Krankheit oder Verletzungen an Personen oder Eigentum. Dies entfällt wenn gegen die britische Gesetzgebung verstossen wird. Der Teilnehmner ist dazu verpflichtet sich gegen gegebene Risiken zu versichern. Außerdem empfehlen wird, dass sich der Reisende gegen Reiserücktritt- und abbruch versichert.
